Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen und Übersetzungen mit elektronischer Beglaubigung
Welche Übersetzungen biete ich an
- persönliche und standesamtliche Dokumente: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Apostillen, Sterbeurkunden, Schul- und Dienstzeugnisse, Universitätsdiplome
- Auszüge und andere amtliche Dokumente: Notariatsklauseln, Führungszeugnisse (bzw. Strafregisterbescheinigungen, Strafregisterauszüge, Leumundszeugnisse), Auszüge aus dem Grundbuch oder Handelsregister
- Rechtsdokumente: Vollmachten, Erklärungen, Sitzungsprotokolle und -berichte, Klagen, Urteile sowie andere Gerichtsentscheidungen und -beschlüsse, Berufungen und sonstige Rechtsdokumente
- Verträge: Kauf- und Verpfändungsverträge, Verträge über die Übertragung von Geschäftsanteilen, Übereignung von Immobilien, sonstige Eigentumsübertragungen, Leasing-, Miet-, Arbeits- und Partnerschaftsverträge, Texte im Zusammenhang mit Unternehmensfusionen, Versicherungsverträge
- sonstige Geschäftsdokumente: Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsbedingungen, Korrespondenz, Jahresberichte und Jahresabschlüsse,
- EU-Dokumente: Dokumentation zu EU-Förderungen, Antragsunterlagen, Positionspapiere, Memoranden, Ausschreibungs- und Projektunterlagen
- technische Fachübersetzungen: Projekte und Projektdokumentationen, Anleitungen, technische Spezifikationen und Lokalisierungen
- sonstige Dokumente, z. B. aus dem künstlerischen Umfeld (Begleittexte zu Ausstellungen, Untertitel)
Beglaubigte Übersetzung – Auftragsabwicklung
1. Übersendung der Dokumente zur Übersetzung
Senden Sie mir die zu übersetzenden Dokumente in beliebiger Form (einfach per E-Mail eingescannt, mit dem Handy fotografiert usw.) oder grundlegende Informationen über das Dokument – Art (Geburtsurkunde, Universitätsdiplom, Baudokumente usw.), Umfang (Anzahl der Seiten, Zeichen usw.) und andere Informationen und/oder den gewünschten Übergabetermin.
2. Preis und Übergabetermin
Nach der Überprüfung der erhaltenen Dokumente vereinbaren wir den Preis und den Übergabetermin.
3. Übergabe der fertigen beglaubigten Übersetzung
Das Originaldokument (oder dessen amtlich beglaubigte Kopie) muss mit der fertigen Übersetzung und dem Übersetzervermerk fest zusammengebunden und mit dem Siegel des:r Übersetzers:in (sog. Rundstempel) versehen werden. Zur Fertigstellung der Übersetzung ist es daher erforderlich, mir das Originaldokument (oder dessen amtlich beglaubigte Kopie) per Post, Kurier zuzusenden oder persönlich zu bringen. Das so übersetzte und versiegelte Dokument können Sie ohne Weiteres den Behörden vorlegen. Eine elektronisch beglaubigte Übersetzung mit elektronischer Signatur ist ebenfalls möglich (muss bereits in der Bestellung ausdrücklich erwähnt werden). Sie wird jedoch nicht von allen Behörden akzeptiert. Erkundigen Sie sich daher im Voraus bei dem zuständigen Amt.
Dolmetschen
Dolmetschen mit oder ohne amtliche Beglaubigung (sog. runder Stempel).
Ihr Übersetzer versus Agentur
Ihr Übersetzer – Vorteile individuell angepasster Dienstleistungen
- Vertrauen und Zuverlässigkeit – Sie wissen immer, wer für Sie übersetzt.
- Unveränderte Spitzenqualität – als Ihr Übersetzer stehe ich für gleichbleibende Qualität.
- Persönliche Betreuung – als Ihr Übersetzer kenne ich Ihre Firma, Ihre Terminologie und die Empfänger:innen Ihrer Texte; stilistisch und terminologisch werden daher alle übersetzten Dokumente und Texte konsistent sein, insbesondere bei langfristiger Zusammenarbeit.
- Flexibilität – als Ihr Übersetzer folge ich gemeinsam mit Ihnen den Trends Ihrer Branche und passe die Texte Ihrer Firma oder Organisation, den aktuellen Standards und der Entwicklung an.
- Individueller Service – persönliche terminologische und sprachliche Beratung jederzeit per Telefon/E-Mail.
Ihr Übersetzer versus Agentur
Wenn Sie mit einer Agentur zusammenarbeiten, wissen Sie nie, wer für Sie übersetzt. Es ist eine scheinbare Kleinigkeit, aber nicht zu unterschätzen, wenn Ihre Dokumente und Texte in Spitzenqualität übersetzt werden sollen. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Übersetzungen von Firmen- und Unternehmensdokumenten, um technisch orientierte Übersetzungen oder um Übersetzungen allgemeiner juristischer und geschäftlicher Art handelt. Denn das Übersetzte gestaltet die Corporate Identity und das Image Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation mit. Es ist nicht selten, dass die Agentur jeden Ihrer Aufträge von unterschiedlichen Übersetzer:innen übersetzen lässt. Längere Texte werden in der Regel unter mehreren Übersetzern:innen aufgeteilt. Dabei hat jede:r von ihnen verschiedene Herangehensweisen, einen eigenen Sprachstil, ein anderes Sprachgefühl; sogar das Niveau ihrer Sprachkenntnis kann unterschiedlich sein. Das schlägt sich natürlich in der Übersetzung nieder, welche folglich in sprachlicher, stilistischer und terminologischer Hinsicht inkonsistent wirkt. Bevor Sie eine solche Übersetzung verschicken oder veröffentlichen, müssen Sie den Text vereinheitlichen und Korrektur lesen. Wenn Sie Ihre Dokumente oder Texte einem:r einzigen:r Übersetzer:in anvertrauen, fallen solche Unannehmlichkeiten weg. Sie sparen Zeit, Energie und letztendlich auch Geld.
Nützliche Informationen zu beglaubigten Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung in gedruckter Form umfasst folgende Bestandteile:
- das zu übersetzende Dokument oder dessen amtlich beglaubigte Kopie
- die eigentliche Übersetzung
- den Übersetzervermerk und das Siegel (sog. Rundstempel)
Das Ausgangsdokument, die fertige Übersetzung und der Übersetzervermerk werden mit einer Schnur in den Farben der tschechischen Trikolore zusammengebunden. Das komplettierte Dokument wird dann auf der letzten Seite mit dem Vermerk und dem Siegel des:r Übersetzers:in versehen. Für den eigentlichen Prozess der Übersetzung ist es nicht erforderlich, das Original oder eine beglaubigte Kopie des Dokuments sofort zur Verfügung zu stellen. Ein Foto oder Scan, per E-Mail zugesandt, reichen völlig aus. Ich kann an der Übersetzung arbeiten, während Sie sich in der Zwischenzeit um die beglaubigte Kopie kümmern.
Beglaubigte Übersetzung - Auftragsabwicklung
1. Übersendung der Dokumente zur Übersetzung
Senden Sie mir die zu übersetzenden Dokumente in beliebiger Form (einfach per E-Mail eingescannt, mit dem Handy fotografiert usw.) oder grundlegende Informationen über das Dokument – Art (Geburtsurkunde, Universitätsdiplom, Baudokumente usw.), Umfang (Anzahl der Seiten, Zeichen usw.) und andere Informationen und/oder den gewünschten Übergabetermin.
2. Preis und Übergabetermin
Nach der Überprüfung der erhaltenen Dokumente vereinbaren wir den Preis und den Übergabetermin.
3. Übergabe der fertigen beglaubigten Übersetzung
Das Originaldokument (oder dessen amtlich beglaubigte Kopie) muss mit der fertigen Übersetzung und dem Übersetzervermerk fest zusammengebunden und mit dem Siegel des:r Übersetzers:in (sog. Rundstempel) versehen werden. Zur Fertigstellung der Übersetzung ist es daher erforderlich, mir das Originaldokument (oder dessen amtlich beglaubigte Kopie) per Post, Kurier zuzusenden oder persönlich zu bringen. Das so übersetzte und versiegelte Dokument können Sie ohne Weiteres den Behörden vorlegen.
Elektronisch beglaubigte Übersetzung
Der unbestreitbare Vorteil einer elektronisch beglaubigten Übersetzung ist, dass alles per E-Mail abgewickelt werden kann. Empfehlung: Obwohl beide Formen der beglaubigten Übersetzung gleichwertig sind, ist es besser, sich zuerst bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, ob elektronisch beglaubigte Übersetzungen akzeptiert werden. Eine elektronisch beglaubigte Übersetzung sieht im Grunde genauso aus wie eine gedruckte Übersetzung und umfasst folgende Bestandteile:
- das zu übersetzende Dokument oder dessen amtlich beglaubigte Kopie
- die eigentliche Übersetzung
- einen Vermerk mit den Angaben des:r Übersetzers:in und der elektronischen Unterschrift
Gültigkeit der elektronisch beglaubigten Übersetzung
Eine elektronisch beglaubigte Übersetzung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und hat die gleiche Gültigkeit wie eine gedruckte beglaubigte Übersetzung. Wenn Sie später noch eine gedruckte Fassung benötigen, kann die elektronische Übersetzung an einer CzechPoint-Stelle (zuständiger Schalter in einer Postfiliale bzw. auf einem Gemeinde- oder Stadtamt) konvertiert werden.
Die Konvertierung ist eine Übertragung von Dokumenten aus der elektronischen Form in die urkundliche Form. Sie beinhaltet auch eine Beglaubigung der Gleichheit der Inhalte dieser Dokumente sowie den Beglaubigungsvermerk. Das Dokument, das durch die Konvertierung entsteht, hat dieselbe Rechtswirkung wie das ihm zugrundeliegende Original.
Elektronisch beglaubigte Übersetzung – Auftragsabwicklung
1. Übersendung des Dokuments zur Übersetzung
Senden Sie mir die zu übersetzenden Dokumente per E-Mail mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie eine elektronisch beglaubigte Übersetzung benötigen.
2. Preis und Übergabetermin
Nach der Überprüfung der erhaltenen Dokumente vereinbaren wir den Preis und den Übergabetermin.
3. Übergabe der fertigen elektronisch beglaubigten Übersetzung
Die fertige Übersetzung wird im PDF/A-Format vorliegen und kann, wie jede andere PDF-Datei, an allen Geräten mit PDF-Browsern geöffnet werden.
Originaldokument
Das zu übersetzende Dokument ist ein unentbehrlicher Bestandteil der kompletten beglaubigten Übersetzung und untrennbar mit ihr verbunden. Wenn Sie sicher sind, dass Sie das Original des übersetzten Dokuments später nicht mehr verwenden werden, benötigen Sie keine beglaubigte Kopie. Sollten Sie jedoch das Original zur späteren Verwendung aufbewahren wollen (empfohlen!), ist eine beglaubigte Kopie notwendig! Die beglaubigte Kopie eines Dokuments (einer Urkunde) ist mit einem amtlichen Vermerk versehen. Dieser beurkundet, dass der Inhalt der Kopie mit dem Original identisch ist, und enthält darüber hinaus noch Angaben, wer die Kopie angefertigt hat, Datum und Anzahl der Seiten. Je nach Art der beglaubigten Kopie kann der Vermerk zusätzliche Informationen enthalten (z. B. über Schutzmerkmale des Originals usw.).
Wo kann man beglaubigte Kopien anfertigen lassen:
- Tschechische Post (Filialen mit einem CzechPoint-Schalter) – nur Dokumente in tschechischer Sprache, oft nur im Format A4 oder kleiner
- Stadt- oder Gemeindeamt mit einem CzechPoint-Schalter – nur Dokumente in tschechischer Sprache, oft nur im Format A4 oder kleiner
- Notar – Dokumente in tschechischer Sprache und in Fremdsprachen, es können auch Dokumente in größeren Formaten beglaubigt werden